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Die kurze Antwort

Nach der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ist eine Ankunft am Zielort von drei Stunden oder mehr Verspätung EUR 250 wert bei Strecken bis 1.500 km, EUR 400 bei innereuropäischen Strecken über 1.500 km und anderen Strecken von 1.500 bis 3.500 km, sowie EUR 600 bei Strecken über 3.500 km. Dieselben Beträge gelten bei einer Annullierung, die weniger als 14 Tage vor Abflug angekündigt wird, und bei Nichtbeförderung, und sie gelten für jeden Abflug aus der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz mit jeder Fluggesellschaft weltweit sowie für Ankünfte in diesen Ländern mit einer EU-Fluggesellschaft. Die Airline entkommt der Zahlung nur, wenn sie außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder eine Entscheidung der Flugsicherung nachweist, und die Direktbeantragung ist kostenlos: AirHelp, der größte Anbieter, veröffentlicht eine Gebühr von 35 Prozent inklusive Mehrwertsteuer.

Flugverspätung 2026: Steht Ihnen wirklich Geld zu?

Sie sehen eine neue Abflugzeit und wissen nicht, ob die Airline Ihnen EUR 600 schuldet oder gar nichts. Die Antwort hängt nur von zwei Fragen ab: Wie spät kommen Sie tatsächlich an, und was hat die Störung verursacht? Keine der beiden entscheidet der Mitarbeiter am Gate.

VoyageHacks hat die Fakten und Zahlen auf dieser Seite zuletzt am 16. August 2026 geprüft.

Die Begriffe, die über Ihren Anspruch entscheiden

Jede Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft dreht sich um diese Begriffe. Jeder wird hier einmal definiert und danach auf der ganzen Seite gleich verwendet.

  • EU261 ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, das EU-Gesetz, das feste Entschädigungen und Betreuungsleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung und langer Verspätung festlegt.
  • UK261 ist derselbe Text, der nach dem Brexit im britischen Recht erhalten blieb, durchgesetzt von der Civil Aviation Authority, mit den Beträgen in Pfund festgelegt.
  • Verspätung wird bei der Ankunft gemessen, und der Gerichtshof entschied in Germanwings gegen Henning (C-452/13, 4. September 2014), dass Ankunft der Moment ist, in dem sich mindestens eine Flugzeugtür öffnet.
  • Annullierung ist ein Flug, der im Flugplan stand und nicht durchgeführt wurde. Die Entschädigung ist fällig, außer Sie wurden mindestens 14 Tage vorher informiert.
  • Nichtbeförderung bedeutet, dass Ihnen trotz bestätigter Reservierung ein Sitzplatz verweigert wird, meist wegen Überbuchung.
  • Anderweitige Beförderung bedeutet, dass die Airline Sie auf eigene Kosten mit einem anderen Flug so schnell wie möglich oder zu einem von Ihnen gewählten späteren Zeitpunkt an Ihr Endziel bringt.
  • Betreuungspflicht umfasst Mahlzeiten, Hotel, Transfers und zwei Kommunikationsmöglichkeiten, die die Airline während der Wartezeit bereitstellen muss, nach Artikel 9.
  • Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die nicht der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft innewohnen und sich ihrer tatsächlichen Kontrolle entziehen, die einzige Verteidigung, die die Entschädigung nach Artikel 5 Absatz 3 entfallen lässt.
  • Großkreisentfernung ist die kürzeste Entfernung über die Erdoberfläche zwischen Abflughafen und Endziel, und sie bestimmt Ihre Entschädigungsstufe.
  • Erstattung gibt das Geld zurück, das Sie für den Flug bezahlt haben. Entschädigung ist eine separate feste Zahlung für die Störung selbst. Beides kann Ihnen gleichzeitig zustehen.
  • Gutschein ist ein Flugguthaben. Nach EU261 müssen Sie niemals einen Gutschein statt Bargeld akzeptieren, und nach 14 CFR 260.10 muss eine US-Erstattung in der ursprünglichen Zahlungsart erfolgen.

Wie viel Entschädigung steht Ihnen bei Flugverspätung zu?

Der Betrag ergibt sich aus Artikel 7 und hängt nur von Entfernung und Ankunftsverspätung ab. Er halbiert sich, wenn die Airline Sie umleitet und Sie nah genug am ursprünglichen Zeitplan landen.

GroßkreisentfernungAnkunftsverspätung am EndzielEntschädigungHalbiert bei Umleitung innerhalb von
bis 1.500 km3 Stunden oder mehrEUR 2502 Stunden (EUR 125)
innereuropäisch, über 1.500 km3 Stunden oder mehrEUR 4003 Stunden (EUR 200)
andere Strecken, 1.500 bis 3.500 km3 Stunden oder mehrEUR 4003 Stunden (EUR 200)
andere Strecken, über 3.500 km3 Stunden oder mehrEUR 6004 Stunden (EUR 300)

Zwei Details lohnen sich festzuhalten. Die Entfernung wird für die gesamte Reise gemessen, nicht etappenweise: Die Auslegungsleitlinien der Kommission legen fest, dass die Zahl die Großkreisentfernung zwischen Abflugort und Endziel ist, nicht die Summe der Anschlussflüge. Und der Ticketpreis spielt keine Rolle, sodass ein Ticket für EUR 29 und eines für EUR 900 auf derselben Strecke denselben Anspruch auf EUR 400 haben.

Gilt EU261 für Sie? Strecken- und Airline-Matrix

Der Anwendungsbereich ist der Punkt, an dem die meisten abgelehnten Ansprüche tatsächlich verloren gehen. Artikel 3 knüpft ihn daran an, wo Sie starten und, bei Flügen in die EU, wer sie durchführt.

Ihr FlugAusführende FluggesellschaftAbgedeckt?
Startet in der EU, Island, Norwegen oder der Schweizjede Fluggesellschaft weltweitJa, EU261
Kommt in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz aus einem Drittstaat anEU-, isländische, norwegische oder schweizerische FluggesellschaftJa, EU261
Kommt aus einem Drittstaat in der EU anNicht-EU-FluggesellschaftNein
Startet und landet vollständig außerhalb dieser Länderjede FluggesellschaftNein
Startet an einem britischen Flughafenjede Fluggesellschaft weltweitJa, UK261
Kommt aus dem Ausland im Vereinigten Königreich anbritische oder EU-FluggesellschaftJa, UK261
Eine Buchung, Abflug in der EU, Flugzeugwechsel außerhalb der EUNicht-EU-FluggesellschaftJa, gesamte Reise (Wegener, C-537/17)

Das Your-Europe-Portal bestätigt, dass die Gebiete in äußerster Randlage als EU-Gebiet zählen, sodass Guadeloupe, Martinique, die Azoren und die Kanarischen Inseln eingeschlossen sind, die Färöer-Inseln dagegen nicht. Die letzte Zeile ist wichtiger, als sie aussieht: In der Rechtssache Wegener gegen Royal Air Maroc (C-537/17, 31. Mai 2018) entschied der Gerichtshof, dass eine einzige Buchung von Berlin nach Agadir mit Zwischenstopp in Casablanca ein Anschlussflug ist, sodass die gesamte Reise unter die Verordnung fällt, obwohl die verspätete Etappe außerhalb der EU von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde.

Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?

Das ist die einzige Möglichkeit für die Airline, der Entschädigung zu entgehen, und der Gerichtshof hat sie wiederholt eingeschränkt. Die rechte Spalte ist der Punkt, an dem die meisten Streitfälle gewonnen werden.

Meist außergewöhnlich, keine EntschädigungMeist nicht außergewöhnlich, Entschädigung fällig
Wetter, das den Flug unmöglich macht (Erwägungsgrund 14)Technische Defekte durch gewöhnliche Wartung und normalen Verschleiß (Wallentin-Hermann, C-549/07)
Entscheidungen der Flugsicherung (Erwägungsgrund 14)Ein Wildcat-Streik der eigenen Crew der Airline nach Ankündigung einer Umstrukturierung (Krüsemann, C-195/17)
Politische Instabilität und Sicherheitsrisiken (Erwägungsgrund 14)Ein von der Gewerkschaft des eigenen Personals organisierter Lohnstreik (Airhelp gegen SAS, C-28/20)
Streiks außerhalb der Fluggesellschaft, etwa von Fluglotsen oder Flughafenpersonal (Airhelp gegen SAS, C-28/20)Eine Kollision zwischen einer mobilen Gangway und dem Flugzeug (Europäische Kommission, Your Europe)
Störendes Passagierverhalten, außer die Fluggesellschaft hat dazu beigetragen oder hätte es vorhersehen können (LE gegen TAP, C-74/19)Häufigkeit technischer Probleme, die für sich genommen nichts beweist (Wallentin-Hermann, C-549/07)

Zwei Nuancen, auf die sich Airlines gerne stützen. In Wallentin-Hermann entschied der Gerichtshof, dass die Behebung eines durch einen Wartungsfehler verursachten technischen Problems der normalen Tätigkeit einer Fluggesellschaft innewohnt, weshalb „technisches Problem" auf einer Verspätungsmitteilung selten das Ende der Diskussion ist. In LE gegen TAP akzeptierte der Gerichtshof, dass sich eine Fluggesellschaft auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen darf, der einen früheren Flug desselben Flugzeugs betraf, aber nur, wenn sie auch zumutbare Maßnahmen ergriffen hat, um die Folgewirkung zu begrenzen.

Fragen Sie vor jeder Antragstellung schriftlich nach der Ursache der Störung. Eine Airline, die einen konkreten technischen Defekt nennt, hat in den meisten Fällen bereits Ihren Anspruch begründet.

EU vs. UK vs. USA: Wo Ihre Rechte am stärksten sind

Drei Rechtsordnungen, drei sehr unterschiedliche Antworten auf dieselbe Verspätung. Das ist der Vergleich, den Sie prüfen sollten, bevor Sie entscheiden, ob sich ein Antrag lohnt.

EU, Island, Norwegen, SchweizVereinigtes KönigreichUSA
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 261/2004UK261, durchgesetzt von der CAA14 CFR Part 260
Bargeldentschädigung bei VerspätungEUR 250 / 400 / 600GBP 220 / 350 / 520gesetzlich nicht vorgeschrieben
AuslöserAnkunft 3 Stunden oder mehr verspätetAnkunft 3 Stunden oder mehr verspätetnicht zutreffend
Reduzierter Satz bei Umleitung50 Prozent (EUR 125 / 200 / 300)GBP 110 / 175 / 260nicht zutreffend
Erstattung des Flugpreisesvoller Preis innerhalb von 7 Tagen, wenn Sie die Reise abbrechendasselbeautomatisch, 7 Werktage bei Kartenzahlung, sonst 20 Kalendertage
Was als wesentliche Änderung zähltMitteilung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c und Umleitungstestsdieselben Kriterien3 Stunden bei Inlandsflügen, 6 Stunden bei internationalen Flügen, plus Flughafenwechsel, zusätzliche Zwischenlandung oder Downgrade
Verpflegung und Hotelvorgeschrieben, auch bei außergewöhnlichen Umständendasselbegesetzlich nicht vorgeschrieben, nur nach den veröffentlichten Zusagen der jeweiligen Airline
Verspätetes aufgegebenes Gepäcknicht durch EU261 abgedecktnicht durch UK261 abgedecktGepäckgebühr wird erstattet nach 12 Stunden bei Inlandsflügen, 15 oder 30 Stunden bei internationalen Flügen
Gutschein statt Bargeldnur, wenn Sie einen akzeptierennur, wenn Sie einen akzeptierenErstattung muss in der ursprünglichen Zahlungsart erfolgen

Die US-Spalte ist die, die Europäer überrascht. Es gibt kein amerikanisches EU261. Was 14 CFR Part 260 stattdessen bietet, ist auf seine eigene Art stark: Die Erstattung erfolgt automatisch, Sie müssen nicht danach fragen, und 14 CFR 260.10 verbietet einen Gutschein, sofern Sie ihm nicht ausdrücklich zustimmen. Das US-Verkehrsministerium veröffentlicht separat ein Airline Customer Service Dashboard, das festhält, was jede Fluggesellschaft freiwillig für steuerbare Annullierungen und steuerbare Verspätungen zugesagt hat, prüfen Sie also die Zeile Ihrer eigenen Airline dort, statt etwas anzunehmen.

Betreuungspflicht: Verpflegung und Hotel, die Ihnen so oder so zustehen

Die Betreuung nach Artikel 9 ist das Recht, das man leicht vergisst, und es ist dasjenige, das auch dann gilt, wenn die Verspätung durch einen Sturm verursacht wird. Die Auslegungsleitlinien der Kommission legen fest, dass eine Fluggesellschaft die Betreuungspflicht auch dann erfüllen muss, wenn die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird, ohne eine im Text festgelegte Zeit- oder Geldgrenze.

GroßkreisentfernungAbflugverspätung, ab der die Betreuung beginnt
bis 1.500 km2 Stunden
innereuropäisch über 1.500 km, und andere Strecken 1.500 bis 3.500 km3 Stunden
über 3.500 km4 Stunden

Betreuung bedeutet Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, Hotelunterbringung samt Transfers, wenn eine Übernachtung nötig wird, sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe. Stellt die Airline nichts bereit, kaufen Sie, was angemessen ist, heben Sie jede Quittung auf, und fordern Sie den Betrag getrennt von einer eventuellen Entschädigung zurück.

Was davon nicht abgedeckt ist, ist der Rest Ihrer Reise: die bezahlte, aber nicht genutzte Hotelnacht, die Tour, die ohne Sie losgefahren ist, die Anschlussverbindung, die Sie selbst auf einem separaten Ticket gebucht haben. Das ist eine Frage der Reiseversicherung, keine der Fluggastrechte, und es lohnt sich, das vor dem Abflug zu kalkulieren statt danach. EKTA-Reiseversicherungstarife vergleichen mit dem, was Ihre Karte bereits abdeckt, und sehen Sie sich unseren Vergleich der besten Reiseversicherungen an, wie sich die Verspätungsklauseln unterscheiden.

So beantragen Sie eine Entschädigung, Schritt für Schritt

  1. Sichern Sie die Beweise, bevor Sie den Flughafen verlassen. Bordkarte, Buchungsnummer und ein Foto der Abflugtafel mit den tatsächlichen Zeiten.
  2. Fragen Sie schriftlich nach der Ursache der Störung. Airlines sind schriftlich deutlich vorsichtiger als am Gate, und die Antwort entscheidet, ob Artikel 5 Absatz 3 überhaupt greift.
  3. Stellen Sie den Antrag zuerst direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft, über deren eigenes Online-Formular. Das ist kostenlos, und es ist der Schritt, den jede Durchsetzungsstelle von Ihnen erwartet.
  4. Wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle, wenn die Airline ablehnt oder nicht mehr reagiert. Die Europäische Kommission führt die offizielle Liste der nationalen Durchsetzungsstellen, und die Regel lautet, sich an die Stelle in dem Land zu wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Bei einem Flug, der in Deutschland startet oder landet, ist das grundsätzlich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Im Vereinigten Königreich läuft dieser Weg über die CAA oder das alternative Streitbeilegungsverfahren der Airline.
  5. Das Amtsgericht ist die letzte Instanz, und in den meisten Mitgliedstaaten ist das ein Formular und eine überschaubare Gebühr statt eines Anwalts.

Die Frist ist die Falle, denn die Verordnung 261/2004 setzt keine. Die Auslegungsleitlinien der Kommission bestätigen unter Berufung auf Cuadrench Moré (C-139/11), dass Fristen für Klagen dem nationalen Recht jedes Mitgliedstaats unterliegen. Drei Beispiele direkt aus den Gesetzestexten:

  • England, Wales und Nordirland: sechs Jahre, nach Section 5 des Limitation Act 1980.
  • Schottland: fünf Jahre, nach Section 6 des Prescription and Limitation (Scotland) Act 1973.
  • Deutschland: drei Jahre, nach § 195 BGB, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand (§ 199).

Wenn die Airline vollständig annulliert hat und Sie lieber selbst den Heimweg organisieren, statt auf die Umleitung zu warten, vergleichen Sie die Alternativen, bevor Sie irgendetwas annehmen. Nehmen Sie keinen Gutschein an, um erst danach zu vergleichen: Die Annahme ist das, was die Bargeldoption schließt.

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Sollten Sie ein Fluggastrechte-Portal beauftragen?

Nur, wenn die Alternative ist, gar nicht erst zu beantragen. Die Direktbeantragung kostet nichts, und das Formular der Airline ist dasselbe Formular, das auch das Fluggastrechte-Portal verwenden würde.

Vorteile
  • Keine Vorabkosten und keine Gebühr bei Ablehnung des Anspruchs
  • Sie übernehmen das Verzögern der Airline und notfalls den Gerichtsweg
  • Sinnvoll, wenn die Airline bereits einmal abgelehnt hat
  • Sinnvoll, wenn Sie es nicht selbst nachverfolgen wollen
Nachteile
  • AirHelps veröffentlichte Gebühr liegt bei 35 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, aus EUR 600 werden also EUR 390
  • Der erste Schritt, den sie unternehmen, ist das kostenlose Formular, das Sie selbst hätten ausfüllen können
  • Die Gebühren unterscheiden sich je nach Anbieter und steigen, sobald ein Rechtsverfahren nötig wird
  • Sie geben die Verhandlung und den Zeitplan aus der Hand

Die ehrliche Empfehlung: Stellen Sie den Antrag beim ersten Mal selbst, und ziehen Sie ein Portal erst nach einer Ablehnung in Betracht, die Ihnen unberechtigt erscheint. Prüfen Sie die eigene Gebührenseite des Anbieters, bevor Sie unterschreiben, denn die Prozentsätze unterscheiden sich, und manche berechnen zusätzlich, sobald Anwälte eingeschaltet werden.

Verspätetes oder verlorenes Gepäck folgt einem anderen Regelwerk

EU261 sagt nichts über Ihren Koffer. Gepäck folgt dem Übereinkommen von Montreal 1999, angewandt auf EU-Fluggesellschaften durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002.

  • Die Grenze gilt pro Passagier, nicht pro Gepäckstück, und deckt Zerstörung, Verlust, Beschädigung und Verspätung gemeinsam ab. Das Your-Europe-Portal der Kommission beziffert sie derzeit auf eine Entschädigung von bis zu rund EUR 1.300.
  • Der Betrag ändert sich. IATA bestätigt, dass die Haftungsgrenzen des Übereinkommens alle fünf Jahre überprüft werden, mit den aktuell gültigen Beträgen seit dem 28. Dezember 2024. Zitieren Sie also die aktuelle Grenze, nicht eine veraltete.
  • Die Fristen sind kurz. Your Europe nennt 7 Tage für eine Beschwerde bei beschädigtem Gepäck und 21 Tage ab Auslieferung bei verspätetem Gepäck.
  • Melden Sie hochwertige Gegenstände beim Check-in an, gegen eine zusätzliche Gebühr, wenn ihr Wert die Grenze übersteigt. Das verlangt die Verordnung 2027/97 von den Fluggesellschaften.
  • In den USA wird die Gepäckgebühr selbst erstattet: 14 CFR 260.5 verlangt die Erstattung der Gebühr für aufgegebenes Gepäck, sobald das Gepäck bei einem Inlandsflug 12 Stunden, bei einem internationalen Flug mit einem Nonstop-Abschnitt von höchstens 12 Stunden 15 Stunden, und bei längeren Strecken 30 Stunden zu spät ankommt, vorausgesetzt, Sie haben eine Schadensmeldung eingereicht.

Was Fluggesellschaften überhaupt für die Gepäckbeförderung berechnen, sehen Sie in unserem Vergleich der europäischen Gepäckgebühren .

Was schiefgehen kann, und was Sie dann tun

  • Verpasster Anschluss, erste Etappe nur leicht verspätet. Trotzdem beantragbar. In Air France gegen Folkerts (C-11/11, 26. Februar 2013) entschied der Gerichtshof, dass Passagieren auf direkt verbundenen Flügen, deren erste Etappe unterhalb der Schwellenwerte von Artikel 6 verspätet startet, eine Entschädigung zusteht, wenn sie am Endziel mindestens drei Stunden zu spät ankommen. Entscheidend ist, wo Sie landen, nicht, wo Sie gestartet sind.
  • Nicht-EU-Airline fliegt in die EU. Nicht abgedeckt. Eine Fluggesellschaft aus einem Drittstaat, die aus einem Drittstaat in Frankfurt landet, fällt unabhängig von der Verspätungsdauer nicht unter Artikel 3.
  • Codeshares. Die Verpflichtung liegt bei der ausführenden Fluggesellschaft, also der Airline, deren Crew und Flugzeug Sie tatsächlich geflogen sind, nicht bei der, deren Code auf dem Ticket steht.
  • Getrennte Tickets. Zwei Buchungen sind zwei Reisen. Verpassen Sie den zweiten Flug, weil der erste sich verspätet hat, schuldet Ihnen die zweite Airline nichts, weshalb eine einzige Buchung mehr wert ist, als es aussieht.
  • Pauschalreisen. Ein Flug, der innerhalb einer Pauschalreise verkauft wird, bringt zusätzlich die EU-Pauschalreiserichtlinie ins Spiel, sodass auch der Reiseveranstalter Verpflichtungen trägt. Fordern Sie die Entschädigung von der Airline und die Pauschalreise-Rechte vom Veranstalter.
  • Verspätung unter drei Stunden. Keine Entschädigung, aber die Betreuungsschwellen nach Artikel 9 beginnen bereits bei zwei Stunden, sodass Verpflegung trotzdem geschuldet sein kann.
  • Downgrade. Artikel 10 erstattet je nach Entfernungsstufe 30, 50 oder 75 Prozent des Ticketpreises, ein von der Verspätungsentschädigung getrenntes Recht.
  • Die Airline bietet einen Gutschein an. Nach EU261 entscheiden Sie. Nach US-Recht verlangt 14 CFR 260.10 die ursprüngliche Zahlungsart, und 14 CFR 260.7 macht eine alternative Entschädigung nur gültig, wenn Sie ihr ausdrücklich zustimmen.

Quellen

Was sich geändert hat

  • 16.08.2026: Erstveröffentlichung, mit allen Beträgen, Schwellenwerten und Urteilen abgeglichen mit EUR-Lex, curia.europa.eu, der britischen CAA und 14 CFR Part 260.
  • Ausstehend: Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der Verordnung 261/2004 und der Verordnung 2027/97 vorgeschlagen, und ihre eigene Fluggastrechte-Seite verzeichnet aktualisierte Auslegungsleitlinien vom 25. September 2024. Auf den geprüften Kommissionsseiten ist kein Anwendungsdatum für eine neue Verordnung bestätigt, sodass die Verordnung 261/2004 in der Auslegung durch den Gerichtshof für Flüge gilt, bis sie ersetzt wird.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Entschädigung bekommt man bei einer Flugverspätung?

Nach der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 betragen die Summen EUR 250 bei Strecken bis 1.500 km, EUR 400 bei innereuropäischen Strecken über 1.500 km und anderen Strecken von 1.500 bis 3.500 km, sowie EUR 600 bei Strecken über 3.500 km. VoyageHacks hat diese Beträge am 16. August 2026 mit dem EUR-Lex-Text abgeglichen. Auslöser ist eine Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr.

Gilt EU261 auch für Fluggesellschaften außerhalb der EU?

Beim Abflug ja. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für jeden Flug, der von einem Flughafen in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz startet, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. Flüge in die EU aus einem Drittstaat fallen nur dann darunter, wenn eine EU-Fluggesellschaft sie durchführt: Eine US-Airline auf der Strecke Atlanta-Paris fällt damit nicht unter die Verordnung, Air France auf derselben Strecke schon.

Gelten Streiks als außergewöhnliche Umstände nach EU261?

Das hängt davon ab, wer streikt. In der Rechtssache Airhelp gegen SAS (C-28/20, 23. März 2021) entschied der Gerichtshof, dass ein Streik des eigenen Personals einer Fluggesellschaft für höhere Löhne der normalen Ausübung der Tätigkeit des Arbeitgebers innewohnt, sodass die Entschädigung weiterhin geschuldet ist. Streiks außerhalb der Fluggesellschaft, etwa von Fluglotsen oder Flughafenpersonal, können als außergewöhnlich gelten.

Wie lange hat man Zeit, eine Entschädigung für Flugverspätung geltend zu machen?

Die Verordnung 261/2004 setzt keine Frist, deshalb entscheidet das nationale Recht. In England, Wales und Nordirland erlaubt der Limitation Act 1980 sechs Jahre für einen vertraglichen Anspruch, Schottlands Verjährungsfrist nach dem Gesetz von 1973 beträgt fünf Jahre, und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch gewährt drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.

Müssen US-Fluggesellschaften bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen?

Nein. Die US-Vorschriften verlangen Erstattungen, keine Entschädigung. Nach 14 CFR Part 260 muss eine Fluggesellschaft den Flugpreis automatisch in der ursprünglichen Zahlungsart erstatten, wenn sie einen Flug annulliert oder ihn auf einer Inlandsstrecke um drei Stunden bzw. auf einer internationalen Strecke um sechs Stunden ändert. Alles, was darüber hinausgeht, etwa Bargeld oder ein Gutschein, beruht allein auf den freiwilligen Zusagen der jeweiligen Airline.

Anspruch stellen, dann klüger weiterfliegen

Eine Entschädigung lohnt sich zu verfolgen, aber das bessere Ergebnis ist, sie gar nicht erst zu brauchen. Die Zuverlässigkeit unterscheidet sich stark zwischen Fluggesellschaften auf derselben Strecke, und die Winter- und Weihnachtsspitzen sind die Zeit, in der die Verspätungsstatistiken hässlich werden.

Vergleichen Sie Fluggesellschaften und Tarife auf Ihrer Strecke, bevor Sie umbuchen